Link: Frauenrechte der Schweiz
Sonderthema: Politische Partizipation (Beteiligung) der Frauen
Die Frauen hatten nicht eine gute Chance, an der Politik so beteiligt zu sein, wie die Männer. Daher war der Kampf um politische Partizipation ihr Hauptziel. Seit 1979 verlangt die Verfassung in Artikel 7, das Übereinkommen der Beseitigung jeder Form der Benachteiligung der Frau. Bei Artikel 8 sieht man, dass die Bundesverfassung Beteiligung auf internationale Ebene und in der Arbeit internationaler Organisation verlangt.
Das Recht gewählt zu werden und zu wählen ist allgemein, jedoch ist der Anteil von Frauen in Politik immer noch wenig. Im Jahr 2013 waren 20,9% der Frauen in Parlamenten Weltweit beteiligt.
Der UNO-Auschluss machte 1997 klar, dass die Demokratie nur dann wirkungsvoll ist, wenn Mann und Frau gleich berücksichtig und die Meinung der Politik geteilt werden.
Auch in der EU werden paritätische Vertretungen in Angriff genommen.
In der Schweiz machen die Frauen Stimmberechtigten mehr als 50% aus, jedoch ist der Anteil in den politischen Gremien unter einem Drittel.
In der Schweiz wurden auch Menschenrechtsorganen wegen der Frauen Partizipation in Führungspositionen und Entscheidungspositionen gerügt. Der CEDAW-Ausschluss befahl im besondere vergrösserte Massnahmen zur Förderung des Frauenanteils in Politik, Verwaltung und Justiz.
Internationale Körper der Schweiz verstanden nicht, dass verschiedene Formen einen eigenen Umgang mit sprachlichen und regionalen Minderheiten haben, daher keine Bereitschaft um andere Massnahmen für den Anteil an Frauen zu verbessern.
Die Massnahmen, um die Beteiligung der Frauen zu verbessern, waren schwer. Die Abstimmung "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" wurde im Jahr 2000 mit 82% abgelehnt.
Im Jahr 2002 wurde der Vorschlag des Bundesrates aus dem Gesetzentwurf gestrichen: Im Rahmen des Bundesgesetzes in den politischen Rechte eine Änderung durchzusetzen, nämlich die Beteiligung und Einführung der Frauen in der Politik.
Die Frauen hatten nicht eine gute Chance, an der Politik so beteiligt zu sein, wie die Männer. Daher war der Kampf um politische Partizipation ihr Hauptziel. Seit 1979 verlangt die Verfassung in Artikel 7, das Übereinkommen der Beseitigung jeder Form der Benachteiligung der Frau. Bei Artikel 8 sieht man, dass die Bundesverfassung Beteiligung auf internationale Ebene und in der Arbeit internationaler Organisation verlangt.
Das Recht gewählt zu werden und zu wählen ist allgemein, jedoch ist der Anteil von Frauen in Politik immer noch wenig. Im Jahr 2013 waren 20,9% der Frauen in Parlamenten Weltweit beteiligt.
Der UNO-Auschluss machte 1997 klar, dass die Demokratie nur dann wirkungsvoll ist, wenn Mann und Frau gleich berücksichtig und die Meinung der Politik geteilt werden.
Auch in der EU werden paritätische Vertretungen in Angriff genommen.
In der Schweiz machen die Frauen Stimmberechtigten mehr als 50% aus, jedoch ist der Anteil in den politischen Gremien unter einem Drittel.
In der Schweiz wurden auch Menschenrechtsorganen wegen der Frauen Partizipation in Führungspositionen und Entscheidungspositionen gerügt. Der CEDAW-Ausschluss befahl im besondere vergrösserte Massnahmen zur Förderung des Frauenanteils in Politik, Verwaltung und Justiz.
Internationale Körper der Schweiz verstanden nicht, dass verschiedene Formen einen eigenen Umgang mit sprachlichen und regionalen Minderheiten haben, daher keine Bereitschaft um andere Massnahmen für den Anteil an Frauen zu verbessern.
Die Massnahmen, um die Beteiligung der Frauen zu verbessern, waren schwer. Die Abstimmung "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" wurde im Jahr 2000 mit 82% abgelehnt.
Im Jahr 2002 wurde der Vorschlag des Bundesrates aus dem Gesetzentwurf gestrichen: Im Rahmen des Bundesgesetzes in den politischen Rechte eine Änderung durchzusetzen, nämlich die Beteiligung und Einführung der Frauen in der Politik.