Begründung:
Wie man sieht ist das Stimmvolk zuoberst. Das ist weil es in der Demokratie das letzte Wort hat: Das Stimmvolk wählt das Parlament und stimmt ab, ja oder nein, in der Bundesverfassung. (Deshalb ist das Stimmvolk auf gleicher Höhe wie die Bundesverfassung, weil sie darüber abstimmen können) Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sorgen dafür, dass die Wünsche des Volkes erfüllt werden. Sie sind also die "Diener" des Volkes. Das Bundesgericht ist ebenfalls ein "Diener" des Volkes. Die Akteure müssen sich daran halten, was die Gerichtsurteile sind. |